Privat / SelbstzahlerInnen

Privat / Selbstzahler:innen

Psychotherapiezentrum list

Unterschiedlichen Kostenträger

Üblicherweise werden die ersten Sitzungen zum Kennenlernen ohne Antrag von den Kostenträgern erstattet. Das Stundenkontingent für die eigentliche Psychotherapie wird danach auf Antrag genehmigt.  Die Therapie kann im Einzelsetting, in der Gruppe oder kombiniert aus beidem stattfinden. Je nach Kostenträger kann ggf. eine Zuzahlung anfallen.

Vor dem ersten Termin: 

Kontaktieren Sie bitte Ihre Beihilfestelle, Heilfürsorge oder Versicherung und erkundigen sich nach den jeweils individuellen Formalitäten und Antragsverfahren.

Wir sind für Sie da, egal ob bei allgemeinen psychischen Erkrankungen und Belastungen im zivilen Leben, als auch bei einsatzspezifischen Belastungen.

Vor dem ersten Termin: 

Bringen Sie bitte direkt eine Kostenübernahmeerklärung (keinen Überweisungsschein) für „5 probatorische Sitzungen (GOÄ: 870) inkl. flankierender Ziffern“ mit. Nach der Entscheidung für die Zusammenarbeit beantragen wir gemeinsam das weitere Stundenkontingent.

Sollten Sie sich entscheiden, die Kosten für die Psychotherapie selbst zu tragen, rechnen wir direkt mit Ihnen nach der offiziellen Gebührenordnung ab und können direkt starten – ohne weiteren organisatorischen Vorlauf.

Coaching und Beratung bieten wir nicht über die Psychotherapiepraxis an, sondern stehen Ihnen dafür hier zur Verfügung.

Kontakt­informationen

Aktuell können wir für privat Versicherte und SelbstzahlerInnen Therapieplätze ohne Wartezeit anbieten

Der erste Schritt ist häufig der Schwierigste – kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich zur Klärung aller Fragen: Persönlich erreichen Sie uns jeden Mittwoch von 8:30 bis 11:30 Uhr. Per Email und Kontaktformular jederzeit.

Kontaktformular